Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied eines Landesverbandes kann werden,

  • wer die staatliche Prüfung für das Lehramt an Gehörlosen und/oder Schwerhörigenschulen abgelegt hat bzw. Studenten, die sich in der Ausbildung befinden
  • wer als Lehrerin und Lehrer an diesen Einrichtungen tätig ist
  • oder wer eine dem genannten Personenkreis vergleichbare Tätigkeit ausübt bzw. wer als Pädagoge an dieser Einrichtung für Hörgeschädigte tätig ist.
  • Ordentliches Mitglied kann auch werden, wer eine dem genannten Personenkreis vergleichbare sachliche Qualifikation besitzt.

Der Jahresbeitrag liegt zwischen 25 Euro (Studenten) und 50 Euro. Der genaue Betrag richtet sich hierbei nach der jeweiligen Vergütungsgruppe.

zum Aufnahmeantrag (PDF)

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